Krankenhilfe

Sämtliche durch den Landkreis als örtlichen Sozialhilfeträger zu erbringende Krankenhilfeleistungen werden hier abgerechnet. Die Prüfung der erbrachten Leistungen erfolgt durch einen externen Dienstleister, die DDG Essen. Ebenso erfolgt die Abrechnung für die durch eine Krankenkasse betreuten Hilfeempfänger nach § 264 SGB V.

Gerne geben wir Auskunft. Telefon: + 49 7751 86 4015.