Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Bußgeldstelle

Aufgaben der Bußgeldstelle:

Geschwindigkeitsüberwachung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.

Die zentrale Bußgeldstelle verfolgt und ahndet alle festgestellten Ordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit des Landratsamtes Waldshut liegen. Die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach haben eigene Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.

Bei der Ahndung von Straßenverkehrsverstößen können Geldbußen und Fahrverbote in Form von Verwarnungen / Bußgeldbescheiden festgesetzt werden. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Geldbuße und Fahrverbote ist die Bußgeldkatalog-Verordnung.

Sonstige Ordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen Gesetze und Verordnungen aus den unterschiedlichsten Bereichen (z. B. Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Baurecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Jagdrecht, Waffenrecht, Jugendschutz, Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz etc.). Bei der Ahndung von Verstößen können Geldbußen in Form von Verwarnungen/Bußgeldbescheiden festgesetzt werden.

Der Landkreis führt eigene Geschwindigkeitsmessungen im Kreisgebiet durch. Schwerpunkte sind Stellen, die durch häufige Unfälle und zu schnelles Fahren negativ aufgefallen sind. Durch die Geschwindigkeitsmessungen soll das Fahrverhalten und somit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst werden.

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die Arbeits- und Lenkzeiten, die Pausen, die Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Die daraus entstehenden Bußgeldverfahren werden durch die Bußgeldstelle bearbeitet. Die Bußgeldverfahren können sich sowohl gegen das Fahrpersonal als auch den Unternehmer richten.