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Vor Europaflagge berühren sich Hände verschiedener Hautfaben.

Ausländerwesen

Das Ausländerwesen ist zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten, auch Asylverfahren werden bearbeitet und Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt. Ferner fallen Einbürgerungen in das Aufgabengebiet. 

Wichtige Hinweise:

  • Der Zugang zur Ausländerbehörde ist auch zu allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes nur mit einem Termin möglich. Es besteht eine Zugangskontrolle. Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin.
  • Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 - 10:00 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde telefonisch erreichbar (Telefonzeit).
  • Für Bürger, die im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen (mit Ortsteilen) wohnen, ist in ausländerrechtlichen Angelegenheiten die Ausländerbehörde der Stadt Waldshut-Tiengen zuständig.

 

Ausländerwesen

Leistungen

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