Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Spezialbeförderungsdienst

Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ist es oft nicht möglich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder selbst ein Fahrzeug zu führen. Hier hilft der  Spezialbeförderungsdienst. Er ermöglicht innerhalb des Landkreises am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen zu erledigen.

Es gelten zwei Voraussetzungen, um den Spezialbeförderungsdienst in Anspruch zu nehmen:

  1. Im Schwerbinderhindertenausweis ist das Merkzeichen aG aufgeführt
  2. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen entsprechen den Vorgaben des 9. Sozialgesetzbuchs (SGB IX).

Kontakt

Sie möchten unseren Dienst nutzen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.