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Einschränkung für das Entnehmen von Wasser aus Oberflächengewässern

Der Gebrauch von oberirdischen Gewässern zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen und ähnlichen unschädlichen Verrichtungen ist grundsätzlich als sogenannter Gemeingebrauch jedermann ohne wasserrechtliche Zulassung gestattet. Dasselbe gilt für das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen – auch mittels Pumpe -für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau (§ 20 Abs. 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg – WG).
Das sonstige Entnehmen mit einer Pumpe fällt nicht mehr unter den Gemeingebrauch. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Waldshut erforderlich.

Die letzten zwei Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass sich klimatisch veränderte Bedingungen eingestellt haben: Das Winterhalbjahr wird tendenziell milder und nasser, die Sommer werden heißer und trockener. Im Wasserhaushalt sind diese Veränderungen bereits deutlich sicht- und messbar.

Vor diesem Hintergrund hält es das Landratsamt für erforderlich, die im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs erlaubnisfrei möglichen Wasserentnahmen unter bestimmten Bedingungen einzuschränken, um die Lebensbedingungen in den Gewässern und den Wasserhaushalt im gesamten nicht noch weiter nachteilig zu verändern.

Mit der Rechtsverordnung vom 11.07.2022 und der Änderung der Rechtsverordnung vom 03.08.2022 wird das Entnehmen von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern in allen kreisangehörigen Gemeinden untersagt, wenn die genannten Wasserstände an den 3 ausgewählten Referenzpegeln an der Alb in St. Blasien, der Wutach und dem Kotbach (beide in Lauchringen) für die jeweils zugeordneten Gemeinden erreicht bzw. unterschritten werden.

Generell sollte jeder – insbesondere bei kleinen Gewässern – auf jegliche Entnahme verzichten und stattdessen den eigenen Bedarf vorrangig aus zuvor z.B. in Zisternen und/oder Regentonnen gesammeltem Niederschlagswasser zum Gießen des Gartens in den trockenen Sommermonaten decken.

Karte Bezugspegel Niedrigwasser

Pegelabfrage

Die Pegel können auf der Seite hvz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden:

Außerdem können die Pegel über die App „Meine Pegel“ oder über die automatische Telefonansage abgefragt werden Tel. 0721 / 9804-61 (und weitere Anschlüsse bis zur Endnummer -65).

Niedrigwasser im Seltenbach (09/2018)
Niedrigwasser im Seltenbach (09/2018)
Steina Straße Höhe Tierheim gegen Fließrichtung (09/2020)
Steina Straße Höhe Tierheim gegen Fließrichtung (09/2020)
Steina Abzweig Detzelner Straße gegen Fließrichtung (09/2020)
Steina Abzweig Detzelner Straße gegen Fließrichtung (09/2020)