Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 

Anspruchsberechtigte Personen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (2. Sozialgesetzbuch)
  • Sozialhilfe (12. Sozialgesetzbuch)
  • Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach Paragraphen 2 und 3)
  • Kinderzuschlag (mit Kindergeld) aus dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld (und Kindergeld) nach dem Wohngeldgesetz

Sollten Sie keine dieser Leistungen erhalten, könnten Sie dennoch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Gerne geben wir Ihnen Auskunft.