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Änderungen für Nachbarn bei Baugenehmigungsverfahren

Bei Baugenehmigungsverfahren gibt es Änderungen: Betroffene Nachbarn wer-den nicht mehr vor Beginn eines Verfahrens über dieses informiert. Sie erhalten die Baupläne erst nach der Genehmigung. Grund dafür ist eine Änderung der Landesbauordnung (LBO).

Nachbarn, die von einem Bauvorhaben betroffen sind, erhalten die finale Baugenehmigung nur noch zur Information. Anders als bisher können sie jetzt nicht mehr im Rahmen eines Bauantragsverfahrens Stellung nehmen. Stattdessen bekommen sie neu die Möglichkeit, ihre Einwände im Nachgang zur Baugenehmigung zu äußern. Dazu müssen sie jedoch den Rechtsweg beschreiten.

Die Änderung der LBO soll die Verfahren von Baugenehmigungen beschleunigen. Aus diesem Grund dürfen Bauanträge ab spätestens Anfang 2025 zudem ausschließlich digital übermittelt werden. Als Übergangsregelung können Anträge bis dahin noch postalisch versendet werden. Im Landkreis Waldshut ist es bereits seit 2022 möglich, Bauanträge elektronisch einzureichen.