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Schweizer Nationalfeiertag: Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des deutschen Luftraums

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Berlin, hat auch dieses Jahr wieder entschieden, dass für den Schweizerischen Nationalfeiertag in der Nacht des 1. August 2023 die in der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung veröffentlichten Beschränkungen (Sperrzeiten) für An- und Abflüge des Flughafens Zürich hinsichtlich der Nutzung des deutschen Luftraumes ausgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass in dieser Zeit Anflüge von Norden über das Kreisgebiet zur Landung auf den Pisten 14 und 16 erlaubt sind. Die Ausnahmegenehmigung habe, so das BMDV weiter, wie in den Jahren zuvor nur Bestand, wenn, wie im Antrag des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausgeführt, Feuerwerkskörper die sicheren An- und Abflüge auf die anderen Betriebspisten gefährden würden.