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Kreistag beschließt städtebauliche Masterplanung als Grundlage für die europaweite Ausschreibung für Planung und Bau des Zentralklinikum

Der Kreistag hat am 21.07.2021 die städtebauliche Masterplanung für den Gesundheitspark Hochrhein beschlossen.

Aufbauend auf dem städtebaulichen Grobkonzept, das bereits im Dezember vergangenen Jahres vom Kreistag verabschiedet wurde, wurden am 21.07.2021 weitere städtebauliche, insbesondere verkehrliche Aspekte, vertieft und weiterentwickelt.

Der zukünftige Standort des Klinikums im Gesundheitspark ist damit bereits festgelegt. Mit einem 5-geschossigen Parkhaus sowie weiteren Parkmöglichkeiten auf der Fläche des Gesundheitsparks sind ausreichend Parkplätze vorgesehen, was im Vergleich zur aktuellen Situation am Klinikum zu einer deutlich verbesserten Parksituation beitragen wird.

Die Verkehrsführung wird maßgeblich durch eine Parkallee geprägt, die als verkehrsberuhigte Zone für alle Verkehrsteilnehmer – unabhängig ob motorisiert, mit dem Rad oder zu Fuß – zur Nutzung geeignet ist. Um die bestmögliche Erreichbarkeit und einen reibungslosen Verkehrsfluss im Gesundheitspark zu gewährleisten, sind zwei Anschlüsse an beiden Seiten im Osten und Westen des Gesundheitsparks vorgesehen.

Im Rahmen der Masterplanung wird ein städtebauliches Gesamtkonzept erarbeitet, das die Struktur des Gesundheitsparks definiert und insbesondere als Grundlage für die Bebauungs-planung dient. Insgesamt ist die Konzeption der städtebaulichen Masterplanung des Gesundheitsparks ein Entwicklungsprozess, so dass sich das Gesamtkonzept, aufbauend auf den beschlossenen Eckpunkten, bis zu den weiteren Schritten im Bauleitplanverfahren fortlaufend weiterentwickeln wird.

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