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Entnahmen aus Gewässern im Landkreis Waldshut nur noch eingeschränkt zulässig

Aufgrund der anhaltender Trockenheit darf in großen Teilen des Landkreises kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden.

Wenn die Gewässer im Landkreis wegen großer und langanhaltender Trockenheit kritische Pegelstände erreichen, darf aus ihnen kein Wasser mehr entnommen werden. Das Landratsamt Waldshut hat dazu im letzten Jahr zwei Rechtsverordnungen erlassen, die nach wie vor in Kraft sind.

 

Ob kritische Pegelstände erreicht sind, beurteilt sich nach drei Referenzpegelständen, denen umliegende Gemeinden und Städte zugeordnet sind: (1) Pegel der Alb in Sankt Blasien (20 cm), (2) Pegel der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und (3) Pegel des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm).

 

An der Alb und am Kotbach sind die kritischen Werte bereits erreicht. Für die zugeordneten Gemeinden gilt das Wasserentnahmeverbot. Der Wasserstand der Wutach liegt aktuell noch vier Zentimeter über dem festgelegten Wert. Angesichts der aktuellen Wetterlage ist von weiter sinkenden Wasserständen auszugehen. Damit wird auch für die der Wutach zugeordneten Gemeinden in Kürze ein Wasserentnahmeverbot gelten.

Verboten sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und (Triebwerks-) Kanälen wie auch aus Weihern und Seen. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und Entnahmen aus oberirdischen Gewässern, die wasserrechtlich zugelassen wurden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Die Pegelwerte können direkt bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes abgerufen werden.