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Fahrzeug online anmelden und direkt losfahren

Seit Anfang September können die Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrzeuge online an-und auch ummelden. Der Gang zur Behörde entfällt.

Am 1. September 2023 ist die neugefasste Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, damit wurde auch die vierte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) eingeführt. Das bringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung. Denn ab sofort können sie die An- und Abmeldung, sowie die Wiederzulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs, digital erledigen. Weitere Online-Dienstleistungen sind etwa die Adressänderung, die Tageszulassung eines Fahrzeugs, sowie die Auswahl eines Saison- oder Oldtimerkennzeichens.

Das Amt kommt zum Bürger – so funktioniert es: Im Falle der Online-Zulassung eines Fahrzeugs wird am Ende des Zulassungsprozesses automatisch ein vorläufiger Zulassungsbescheid erstellt. Dieser muss ausgedruckt und hinter der Windschutzscheibe sichtbar sein. Zudem müssen die Kennzeichenschilder am Fahrzeug angebracht werden. Der vorläufige Zulassungsnachweis berechtigt dazu, zehn Tage lang im Inland mit dem Fahrzeug zu fahren. Innerhalb dieses Zeitraums werden dem Fahrzeughalter die Stempelplakette zur Anbringung auf den Kennzeichenschildern und die endgültigen Fahrzeugpapiere per Post zugeschickt.


Sie möchten den neuen Service nutzen? Im Online-Bürgerportal des Landratsamtes Waldshut und hier finden Sie eine Übersicht über alle angebotenen Dienstleistungen und können diese mit einem Klick direkt digital erledigen.