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Leitende Regierungsdirektorin Tina Schlick wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Waldshut

„Die Leitende Regierungsdirektorin Tina Schlick, derzeit Referatsleiterin beim Regierungspräsidium Freiburg, wird Erste Landesbeamtin und stell-vertretende Landrätin beim Landkreis Waldshut. Sie tritt die Nachfolge von Jörg Gantzer an, der zum 1. August 2023 in den Ruhestand eingetreten ist“, teilte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Montag (21. August 2023) in Stuttgart mit.

Innenminister Thomas Strobl ist zusammen mit Landrat Dr. Martin Kistler der Auffassung, dass Tina Schlick aufgrund ihrer Persönlichkeit und Verwaltungserfahrung auf verschiedenen Ebenen der Innenverwaltung optimale Voraussetzungen für die Aufgabe mitbringt. Landrat Dr. Kistler erklärte: „Mit ihren breiten Erfahrungen in der Landesverwaltung und auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist Frau Schlick eine überzeugende Besetzung. Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit.“

Tina Schlick studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach ihrem Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe trat sie im März 2008 beim Landratsamt Lörrach in den Dienst der Innenverwaltung ein. Im Februar 2010 wechselte Schlick an das Regierungspräsidium Freiburg und war dort zunächst bis Januar 2014 in der Koordinierungsstelle tätig. Hieran schloss sich bis Dezember 2014 eine Abordnung an die Führungsakademie BW und daran anschließend bis November 2015 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW an.

Bis Oktober 2018 war Tina Schlick als Referentin und stellvertretende Referatsleiterin im Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme tätig. Im Oktober 2018 erfolgte dann die Bestellung zur Referatsleiterin im Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst. Durch ihre Verwaltungserfahrung in verschiedenen Aufgabenbereichen der Innenverwaltung ist Tina Schlick fachlich und persönlich auf die Übernahme der Funktion der Ersten Landesbeamtin bestens vorbereitet
und freut sich auf ihre neue Aufgabe.