Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)
Nachteilsausgleich: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Ermäßigung bei der KfZ-Steuer
Merkzeichen B (Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
Nachteilsausgleich: Die Begleitperson benötigt im Nah- und Fernverkehr keinen eigenen Fahrausweis.
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Nachteilsausgleich: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Kfz-Steuer-Befreiung und Parkerleichterung, Behindertenfahrdienst (für nähere Infos über den Behindertenfahrdienst auf den Begriff klicken)
Merkzeichen H (Hilflos)
Nachteilsausgleich: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Kfz-Steuer-Befreiung und zusätzliche Vergünstigungen bei der Einkommen- und Lohnsteuer
Merkzeichen Gl (Gehörlos)
Nachteilsausgleich: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Ermäßigung bei der KfZ-Steuer
Merkzeichen Bl (Blind) mit diesem Merkzeichen sind stets die Merkzeichen G, B und H verbunden
Nachteilsausgleich: unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Kfz-Steuer-Befreiung, gegebenenfalls Hundesteuer-Befreiung oder Ermäßigung für Blindenführhunde, Parkerleichterung
Merkzeichen TBl (Taubblind) Für die Störung der Hörfunktion muss mindestens ein Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 vorliegen.
Merkzeichen RF (Rundfunkbeitragsermäßigung) Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, dass die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen nicht möglich ist.
Nachteilsausgleich: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel