Wohnheimgebühren
Für die Unterbringung von Flüchtlingen muss ein bestimmter Rechtskreis die Unterkunftskosten selbst bezahlen. Die Verwaltung dieser Gebühren erfolgt durch Frau Wick:
- Telefon +49 7751 86 4011.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen muss ein bestimmter Rechtskreis die Unterkunftskosten selbst bezahlen. Die Verwaltung dieser Gebühren erfolgt durch Frau Wick: