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Hinter der Abkürzung PAK steht der Begriff polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Das komplexe Fachthema wird derzeit häufig diskutiert und nachgefragt. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen dazu.

1. Was ist PAK?

PAK sind sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Sie sind eine Gruppe von mehreren hundert Einzelstoffen. Der bekannteste Schadstoff ist Benzo[a]pyren (BaP).

2. Wo kommt PAK vor?

In der Natur sind PAK in erster Linie in den fossilen Brennstoffen Erdöl und Kohle enthalten, dort insbesondere im Steinkohleteer. Sie entstehen beispielsweise, wenn Holz oder Kohle nicht vollständig verbrennt oder beim Verbrennen von Tabak und beim Grillen.

Häufig sind PAK in alten Straßendecken enthalten. Im Wohnungsbau wurden PAK bis Anfang der 1980er Jahre in Form von Teerklebstoffen für Parkettböden, als Dach- und Dichtungsbahnen sowie als Teerasphaltanstrich verwendet. Seitdem wurden meistens nur noch Klebstoffe auf Kunststoffbasis eingesetzt. Darüber hinaus können PAK in Innenräumen entstehen, zum Beispiel durch Kamine, Öfen, Tabakrauchen oder Kochen.

Auch in Lebensmitteln, Spielzeug, Kleidung und in medizinischen Anwendungen kommen PAK vor.

3. Sind PAK gefährlich für Mensch und Umwelt?

PAK können – wenn sie über einen langen Zeitraum aufgenommen werden – gesundheitsschädigend wirken, einige gelten als krebserzeugend, teilweise können sie auch das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden.

PAK können über drei Wege durch den Menschen aufgenommen werden:

  1. Über die Nahrung,
  2. über direkten Hautkontakt und
  3. über die Atemluft.

Ob von einem PAK-haltigen Bauprodukt eine Gefahr ausgeht, hängt vom Gehalt, dem Einbauort und dem Zustand des Produkts ab. Das Umweltamt bearbeitet vor allem zwei Bereiche: Asphaltabfälle und teerhaltige Abfälle bei Rückbauten von Gebäuden.

4. Ist in Straßenaufbruch und Gebäuderückbauarbeiten immer PAK enthalten?

Generell lässt sich sagen, dass Straßenaufbruch immer PAK enthält. ABER: Das bloße Vorhandensein im Asphalt bedeutet nicht zwangsläufig eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Entscheidend ist, wie hoch der PAK-Gehalt ist. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Art von Straßenaufbruch ab, der sich in zwei Sorten unterscheiden lässt: In das sogenannte Bitumen (auch Asphalt genannt) und das im Volksmund bekannte Material Teer.

  • Bitumen/Asphalt: Ist ein Destillationsprodukt des Erdöls und enthält in der Regel zwischen 2,5 und 100 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) PAK.
  • Teer: Wird gewonnen durch thermische Behandlung von Steinkohle und kann bis zu 2000 mg/kg PAK enthalten. Teer wurde bis 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten überbaut beziehungsweise vermischt wurden, können bei Straßenbaumaßen auch heute noch belastete Materialien zu Tage kommen. Aus diesem Grund ist die sorgfältige Untersuchung jedes Einzelfalls erforderlich.

Bei Gebäuderückbauarbeiten, können Arbeiten erst beginnen, wenn geprüft wurde, ob PAK-haltige Abfälle anfallen. Fallen PAK-haltige Abfälle an, müssen diese getrennt und ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden, umso eine Gefahr für Arbeiter, Bewohner oder unbeteiligte Dritte auszuschließen.

 

5. Welche Grenzwerte gelten für PAK in Straßenaufbruch?

Vorneweg: Einen einheitlichen Grenzwert, nach dessen Überschreitung eine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht, gibt es nicht.

Vielmehr gibt es verschiedene Werte. Unterscheiden muss man beispielsweise,

  • Vorkommen von PAK in Grundwasser: 
  • direkter menschlicher Kontakt mit PAK oder 
  • Lagerung von Straßenaufbruch nach dem Abfallrecht.

Für PAK im Grundwasser gilt ein Prüfwert. Wird dieser überschritten, wird geprüft, ob eine Gefahr einer Wasserbelastung vorliegt. Der Prüfwert regelt also eine Situation, die weit im Vorfeld einer Gefahr liegt.

Für die abfallrechtlichen Anforderungen an die Lagerung gelten Grenzwerte. Sie legen fest, wann welche Anforderungen für den Untergrund der Lagerung und die Abdeckung gelten, wie zum Beispiel, dass das gelagerte Material nicht in Kontakt mit Wasser gerät.

6. Wurde PAK auch im Landkreis festgestellt?

Grundsätzlich kann Straßenaufbruch PAK enthalten. Im Landkreis Waldshut und anderen Regionen ist PAK zuletzt vor allem im Zuge von Glasfaserarbeiten in den Fokus geraten. So mussten Asphaltfräsmaterial und Asphaltbruch in einigen Gemeinden über einen längeren Zeitraum hinweg - von Auffschütten, über Beprobung bis Beseitigung - zwischengelagert werden.

Zum Bespiel wurde in einem Haufwerk einer Asphaltbruchzwischenlagerstätte in Herrischried-Wehrhalden PAK nachgewiesen. Eine Untersuchung mehrerer Proben des Materials konnten allerdings eine Grenzwertüberschreitung der dort abgelagerten Materialien nicht nachweisen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand somit nicht.

Es sind durch Straßensanierungen durchaus auch Haufwerke mit PAK-Werten über 200mg/kg PAK angefallen. Diese müssen abgedeckt auf befestigtem Untergrund lagern bis zu Entsorgung. Bei ordnungsgemäßem Umgang mit diesen Haufwerken besteht auch hier keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

7. Wurden im Landkreis bisher Gefahren für Mensch und Umwelt festgestellt?

Im Landkreis Waldshut konnte bisher aber kein grob falscher Umgang mit hoch belastetem PAK-Material festgestellt werden. Auch negative Umwelteinflüsse auf Lagerflächen sind nicht nachweisbar. Das unter Haufwerken befindliche Bodenmaterial wurde beispielsweise in Herrischried auf den PAK-Gehalt untersucht und zeigte keine erhöhten Werte von PAK.