Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen
https://www.freepik.com/free-vector/closeup-of-support-hands_2976003.htm

Heimaufsicht

Wir nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Überprüfung aller unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallenden Einrichtungen, dies sind Pflegeheime, Eingliederungsheime und Wohngemeinschaften, die von Anbietern betrieben werden. Diese Einrichtungen werden einmal jährlich unangemeldet überprüft.
    An einer Heimbegehung nehmen i.d.R. ein Vertreter der Heimaufsichtsbehörde, eine externe Pflegefachkraft und das Gesundheitsamt teil.
  • Anlassbezogene Überprüfung: dies ist i.d.R. bei Beschwerden erforderlich
  • Beratung von Heimbewohnern, Bewohnerbeirat und Personen mit berechtigtem Interesse unter anderem im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten
  • Beratung der Heimträger
  • Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren